Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Trainingsveranstaltungen und Reisen der ALTAVIDA Training & Travel, Inh. Christine Wolf, im Folgenden ALTAVIDA genannt
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer von Trainingsprogrammen und Reisen und ALTAVIDA als Veranstalter.
Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der vorherigen schriftlichen Bestätigung von ALTAVIDA und gelten nur für den jeweiligen einzelnen Geschäftsfall. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Teilnehmers werden nicht anerkannt, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.
1. Vertragsabschluss
Die Anmeldung zu Trainings und Reisen erfolgen schriftlich. Die Teilnehmerzahl eines Trainings/ einer Reise ist in der Regel begrenzt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Ein Vertrag über die Teilnahme kommt erst durch eine schriftliche Bestätigung durch ALTAVIDA zustande. ALTAVIDA ist berechtigt, die Anmeldung zu einem Training/ zu einer Reise ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Mit Zugang der Anmeldung durch ALTAVIDA bestätigen wir Ihnen, dass der gebuchte Platz 14 Tage für Sie reserviert ist. Nach dem 14tägigen Widerrufs- und Rückgaberecht seitens des Teilnehmers und der Bezahlung der jeweiligen Gebühren gilt der Teilnehmer als angemeldet und der Platz als reserviert.
Für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB besteht bei Dienstleistungen, die im Fernabsatz vereinbart werden, ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB. Die Frist beginnt mit Zugang unserer Anmeldebestätigung beim Teilnehmer. Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat. Mit der Anmeldung und der Zahlung der Anmeldegebühr erteilt der Teilnehmer seine ausdrückliche Zustimmung zur Ausführung der Dienstleistung durch den Veranstalter.
Der Platz ist erst nach Bezahlung der Anmeldegebühr gebucht. Die Anmeldung für beide Vertragspartner ist verbindlich. Ohne die schriftliche Zustimmung durch ALTAVIDA dürfen Rechte aus mit ALTAVIDA geschlossenen Verträgen nicht an Dritte abgetreten werden.
Die von ALTAVIDA geschuldeten einzelnen vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der Reisebeschreibung und der Reisebestätigung. Eventuelle besondere Vereinbarungen mit ALTAVIDA, die aus Beweisgründen in Textform getroffen werden sollten, gelten vorrangig.
2. Teilnahmegebühren und Zahlungsbedingungen, Sicherungsschein
In der Gebühr inbegriffen ist die Durchführung des Trainings/ der Reise, wie in der Beschreibung angegeben.
Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Anmeldung veröffentlichten Gebühren. Alle Gebühren verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, es sei denn, es ist ausdrücklich anders genannt. Bei einer Erhöhung der Mehrwertsteuer im Land ihrer Wirksamkeit wird der Preis entsprechend geändert. Die Zahlung der Teilnahmegebühren ist nach Erhalt der Rechnung sofort fällig.
Wenn Reiseleistungen infolge von Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Reiseveranstalters ausfallen, ist über den Sicherungsschein die Rückzahlung des gezahlten Reisepreises und (nach Reiseantritt) zusätzlich notwendiger Aufwendungen für die Rückreise abgesichert, § 651 k BGB. Alle Zahlungen auf den Reisepreis sind nur bei Vorliegen des Sicherungsscheines zu leisten, der der Reisebestätigung beiliegt.
Mit Zugang von Reisebestätigung und Sicherungsschein ist eine Anzahlung von 20 %, höchstens jedoch ein Betrag von 1000 € pro Reiseteilnehmer fällig. Der restliche Reisepreis wird am 40. Tag vor Reiseantritt bzw. spätestens bei Erhalt der Reiseunterlagen fällig.
Ohne vollständige Zahlung des fälligen Reisepreises besteht kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistung durch ALTAVIDA.
Rücktrittsentschädigungen, Bearbeitungs- und Umbuchungsentgelte sowie Versicherungsprämien sind sofort fällig.
3. Rücktritt
Veranstalter
ALTAVIDA behält sich Änderungen bezüglich Trainings-/Reiseort und -Termin vor. Hierdurch können keinerlei Rechts- oder Regressansprüche an ALTAVIDA gestellt werden. Weiterhin behält sich ALTAVIDA vor, verbindlich zugesagte Trainings/ Reisen bei Nichterreichen der genannten Mindestteilnehmerzahl zu stornieren. Wird ein Training/ eine Reise aus diesem oder anderen Gründen, die ALTAVIDA zu verschulden hat, abgesagt, werden die bereits geleisteten Zahlungen zurückerstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht. Wird ein Training/ eine Reise aus gesundheitlichen Gründen abgesagt, besteht kein Anspruch auf einen Ersatztermin. Die bei der Reise festgelegte Mindestteilnehmerzahl gilt auch für mögliche zusätzlich buchbare Ausflüge, wenn nicht anders angegeben.
Wird die Reise durch höhere Gewalt, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar war, erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Kunde als auch ALTAVIDA den Reisevertrag kündigen. Die gegenseitigen Rechte und Pflichten bei einer solchen Kündigung ergeben sich aus den gesetzlichen Vorschriften.
ALTAVIDA kann aus wichtigem Grund vor Reiseantritt und während der Reise jederzeit den Reisevertrag unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen (nach deutschem Recht § 314 BGB) kündigen. Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn der Reiseablauf vom Kunden nachhaltig gestört oder gefährdet wird und dem auch nach Abmahnung nicht abgeholfen wird oder nicht abgeholfen werden kann.
Teilnehmer
Stornierungen eines Trainings/ einer Reise müssen schriftlich erfolgen. Sollte ein Teilnehmer verhindert sein, ist die Teilnahme einer Ersatzperson, die die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, nach Absprache ohne Aufpreis möglich.
Bei Stornierung oder Umbuchung eines Teilnehmers werden folgende Gebühren erhoben:
- bis zum 40. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 20 % der Veranstaltungsgebühr
- ab dem 39. Tag bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 40 % der Veranstaltungsgebühr
- ab dem 29. Tag bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 65 % der Veranstaltungsgebühr
- 13 bis 8 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 80 % der Veranstaltungsgebühr
- 7 bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 90 % der Veranstaltungsgebühr
- weniger als 3 Tage: volle Veranstaltungsgebühr
- bei Nichterscheinen oder vorzeitigem Verlassen des Trainings/ der Reise ist die volle Gebühr zu entrichten
Eine Umbuchung auf ein anderes Training/ eine Reise oder einen anderen Termin ist grundsätzlich möglich und wird mit einer Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt.
4. Gewährleistung und Haftung
1. Die vertragliche Haftung von ALTAVIDA für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden eines Teilnehmers weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt wird oder
b) ALTAVIDA für einen Schaden allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
2. Die Haftung von ALTAVIDA auf Schadensersatz aus unerlaubter Handlung wird, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis des Kunden beschränkt.
3. Körperschäden im Sinne der Absätze 1 und 2 sind Schäden, die aus Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens resultieren. Soweit sich aus rechtlichen Regelungen zwingend weitergehende Ansprüche des Kunden gegenüber ALTAVIDA ergeben, bleiben diese von den Haftungsbeschränkungen der Absätze 1 und 2 ohnehin unberührt.
4. Weitere Haftungsbeschränkungen können sich (nach deutschem Recht gemäß § 651 h Abs. 2 BGB) aus internationalen Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften ergeben.
5. Besondere Bedingungen für ALTAVIDA Coaching- und Trainingsprogramme
Eine spezielle Qualifikation für eine Teilnahme an unseren Trainings/ Reisen ist grundsätzlich nicht erforderlich bzw. wird in der Veranstaltungs-Beschreibung ausdrücklich genannt.
Die Voraussetzung und Qualifikation für Trainings und Coaching in Firmen obliegen den Firmeneigentümern.
Mit der Bezahlung der Teilnahmegebühr erklärt der Teilnehmer, dass er sich in keinerlei psychotherapeutischen Therapie und Behandlung befindet oder der jeweilige Behandler/Arzt keine Einwände gegen eine Teilnahme hat. Weiter erklärt der Teilnehmer mit der Bezahlung der Anmeldegebühr, dass er sich geistig und körperlich gesund fühlt und selbstverantwortlich am Training/ an der Reise teilnehmen kann. Gewährleistungs- oder sonstige Regressansprüche können nicht gestellt werden. Jeder Teilnehmer übernimmt für sich die volle Verantwortung und Haftung.
ALTAVIDA wählt für die genannten Trainings qualifizierte Trainer aus. Für die Korrektheit, Aktualität und Vollständigkeit der Trainingsinhalte, der Unterlagen sowie die Erreichung des jeweils vom Teilnehmer angestrebten Ziels übernimmt ALTAVIDA keine Haftung, ebenso nicht für mögliche Folgeschäden, welche aus fehlerhaften und/oder unvollständigen Trainingsinhalten entstehen sollten. Die Haftung von ALTAVIDA ist auf Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten beschränkt, wobei es sich um typische, bei einer Veranstaltung vorhersehbare Schäden handeln muss.
5. Obliegenheit und Rechte des Reisenden bei mangelhafter Reise
Wird eine Veranstaltung nicht vertragsgerecht erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. ALTAVIDA kann diese verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
Leistet ALTAVIDA nicht innerhalb einer vom Kunden bestimmten angemessenen Frist Abhilfe, kann dieser selbst Abhilfe schaffen und Ersatz für erforderliche Aufwendungen verlangen. Die Fristsetzung ist unnötig, wenn ALTAVIDA Abhilfe verweigert oder sofortige Abhilfe durch ein besonderes Interesse des Kunden geboten ist.
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Leistung kann der Kunde einen Anspruch auf Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) geltend machen. Der Anspruch entfällt, soweit der Kunde schuldhaft den Mangel nicht anzeigt.
Sämtliche in Betracht kommenden vertraglichen Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Veranstaltung müssen innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende möglichst schriftlich bei ALTAVIDA geltend machen, es sei denn, der Teilnehmer war an der Einhaltung der Frist ohne sein Verschulden gehindert.
6. Vermittlung
Vermittelt ALTAVIDA ausdrücklich in fremdem Namen Reiseprogramme fremder Veranstalter oder einzelne Fremdleistungen wie Flüge, Mietwagen etc., so richten sich Zustandekommen und Inhalt solcher Verträge nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und etwaigen Bedingungen des fremden Vertragspartners, soweit diese einbezogen wurden.
Bei Vermittlung haftet ALTAVIDA nur für die ordnungsgemäße Vermittlung, nicht für die vertragsgemäße Leistungserbringung im vermittelten Vertrag selbst.
5. Copyright & Datenschutz
ALTAVIDA ist berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erforderlichen personenbezogenen Daten des Teilnehmers zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und vertraulich behandelt.
Wir behalten uns vor, Trainings auf Ton und Bild aufzunehmen. Haben die Teilnehmer den Wunsch, das Training in Ton und Bild aufzunehmen, bitten wir um vorherige Rücksprache.
6. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht, auch, wenn Trainings/Reisen aus dem Ausland bestellt und/oder im Ausland durchgeführt werden. Gerichtsstand ist Hamburg.
7. Sonstiges
Im Falle einer uns unbekannten Rechtsverletzung etc. bitten wir Sie, uns zur Vermeidung unnötiger Rechtsstreite und Kosten bereits im Vorfeld zu kontaktieren. Die Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung ohne vorher gehende Kontaktaufnahme wird im Sinne der Schadenminderungspflicht als unbegründet zurückgewiesen.
Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine neue Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
Gültige Fassung vom 7. September 2013
ALTAVIDA Training & Travel, Inh. Christine Wolf – Hamburg